Im Jahr 1993 wurde der Verein zum Schutz der Herkunftsbezeichnung Aachener Printen e.V. gegründet. Gemäß Satzung hat der Verein die Aufgabe, die Einhaltung der Bedingungen zur Herkunftsbezeichnung sowie die Wahrnehmung von Zeichenschutzrechtsrechten im In- und Ausland zu überwachen.
Die Bezeichnung „Aachener Printen“ darf nur von Erzeugern verwendet werden, die in dem besonderen Herstellungsgebiet ansässig sind und die im Leistungsverzeichnis die vorgegebenen Bedingungen einhalten.